Kommt es zu einem Konkurs eines Unternehmens oder auch der einer Privatperson, so wird dieser Zustand als Insolvenz bezeichnet. Als Gründe für eine Insolvenz nennt die Insolvenzordnung folgende:
- Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO
- Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO
- Überschuldung, § 19 InsO
Welche Art im Einzelfall vorliegt, hängt unter anderem von der Art des Unternehmens ab. Für Handelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und auch für natürliche Personen kommt mithin nur die Zahlungsunfähigkeit als Grund für die Insolvenz in Betracht.
Man unterscheidet bei der Insolvenz zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz (= Privatinsolvenz).
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gilt ein Unternehmen oder ein Privatperson offiziell als insolvent. Ist dieser Status eingetreten, dürfen von Seiten der insolventen persönlichen oder juristischen Person keine weiteren Vertragsgeschäfte ausgeführt werden.
Ein Insolvenzverfahren läuft in der Regel in vier Phasen. Die Einleitung des Insolvenzverfahren steht dabei am Anfang. Anschließend wird dieses durchgeführt. Gerade in dieser Phase spielt der Insolvenzverwalter eine entscheidende Rolle. In der nächsten Phase wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und es folgt die Wohlverhaltensperiode. Diese Phase gibt es Insolvenzschuldner die Möglichkeit, dem Gericht zu zeigen, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hausalten kann und keine weiteren Schulden anfallen,
Als Herr des Verfahrens wird der Insolvenzverwalter genannt. Denn dieser erlangt während des Insolvenzverfahren die Verfügungsmacht über das schuldnerische Vermögen. In diesem Rahmen soll er das Vermögen sichern und verwerten, damit anschließend die Insolvenzgläubiger durch das restliche vorhandene Vermögen bezahlt werden können.
Im Gegensatz zur Liquidation, bei der es zu einer Aufgabe und Schließung des Unternehmens kommt, kann das Unternehmen des Insolventen saniert werden.
Diese soll Ihnen die Grundzüge der Insolvenz darstellen und den Ablauf der einzelnen Phasen des Insolvenzverfahren vermitteln.